Häufige Fragen und unsere Antworten von A bis Z

Angaben ohne Gewähr! Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Bitte fragen Sie nach den aktuellsten Informationen vor Ort

Garantie:
Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland haben, sofern nicht anders angegeben, die gleiche Herstellergarantie von 2 Jahren wie in Deutschland verkaufte Neufahrzeuge. Vielmehr gibt es im EU-Ausland sogar häufig Angebotspakete mit Garnatieverlängerungen. Diese werden bei der Ausstattung mit aufgeführt oder können auch bei jedem Vertragshändler nachgekauft werden.

Serviceheft:
Das Serviceheft wird sofern vom Hersteller vorgesehen bei unseren Fahrzeugen mitgeliefert. Seit 2017 gibt es das Serviceheft meist nur noch in digitaler Form (z. B. bei Neuwagen VW, Seat). D.h. das Serviceheft in gedruckter Form gibt es dann nicht mehr. Die Vertragswerkstätten haben die Wartungen und Reparaturen digital über die Fahrgestellnummer auf dem PC hinterlegt und können Ihnen nach der Wartung/Reparatur einen Ausdruck abzeichnen und mitgeben. Je nach Modell sind die Stempel der Übgergabeinspektion noch im vorderen Bereich der Betriebsanleitung oder auf einem beieliegende Papier zu finden. Die Garantiedaten können jederzeit bei einerm Vertragshändler nachgefragt werden. Bewahren Sie aber unbedingt die Ausdrucke und Rechnungen nach der Inspektion/Reparatir als Nachweis auf!